
Wir raten dringend davon ab, einem hilfsbereiten Jungen aus der Nachbarschaft, um Geld zu sparen, einen Schneeschieber in die Hand zu drücken! Sowohl aus versicherungstechnischen als auch aus rechtlichen Gründen stellt dies für den Eigentümer ein erhöhtes Haftungsrisiko dar.
Wenn es langsam kälter wird, macht man sich auch Gedanken um den Winterdienst. Ob Mieter oder Grundstückseigentümer, wenn der Schnee kommt, muss er auch geräumt werden. Dann heißt es Einfahrten befahrbar und Gewege wieder sicher begehbar zu machen.
Die Beseitigung von Schnee und Eis ist in der Regel Aufgabe des Grundstückseigentümers oder Vermieters, denn diesem obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Pflichten zum Fegen von Schnee und Streuen bei Eis kann in den Kommunen verschieden geregelt sein.
Kommt es aufgrund der Eisglätte zu einem Unfall, kann der gestürzte Passant unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn die Räumpflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten wurden!
Ob Handräumung oder maschinelle Räumung von größeren Flächen. Wir kümmern uns um die Schneebeseitigung und streuen bei Glatteis.
Somit ist ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan.